Das Handeln der FIT AG gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Geschäftspartnern, Anteilseignern und der Öffentlichkeit ist von Integrität und Verantwortung geprägt. FIT toleriert keine Verstöße gegen geltendes Recht oder den FIT Verhaltenskodex (Compliance).
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.
Zu ihrem Schutz wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingeführt, die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019). Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur sicheren und (auf Wunsch) anonymen Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden sichergestellt.