Whistleblowing und Meldewege

Melden statt Schweigen - Tell Us!

Das Handeln der FIT AG gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Geschäftspartnern, Anteilseignern und der Öffentlichkeit ist von Integrität und Verantwortung geprägt. FIT toleriert keine Verstöße gegen geltendes Recht oder den FIT Verhaltenskodex (Compliance).

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.

Zu ihrem Schutz wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingeführt, die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019). Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur sicheren und (auf Wunsch) anonymen Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden sichergestellt.

Melden Sie Verstöße!

Unser Versprechen

Danke für Ihre Hilfe!

Hinweisgeber kann jede/r sein, unabhängig davon, ob er/sie bei uns arbeitet oder nicht.

Gemeldet werden können bekannte oder vermutete Verstöße gegen Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten nach deutschem Recht, Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte, sowie Verstöße gegen den FIT-Verhaltenskodex, entweder bei FIT selbst oder in unserer Lieferkette.
Wir behandeln Ihre Meldung absolut vertraulich.

Sofern Sie eine Kontaktmöglichkeit angegeben haben, erhalten Sie Rückmeldung zu Ihrer Meldung. Wir wahren die Vertraulichkeit aller Beteiligten.

Wir schützen Sie vor Benachteiligungen und Repressalien.
Wir sind bestrebt, das Richtige zu tun.

Schädigendes Verhalten muss aufgedeckt und vermieden werden!

Danke für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!

Meldung abgeben

FAQ

Ja. FIT betreibt ein unternehmensweites, transparentes, öffentliches und barrierefrei zugängliches, einheitliches Beschwerde- und Meldeverfahren. Alle Beschwerden und Meldungen von Mitarbeitenden oder Dritten werden gleichbehandelt - soweit dies rechtlich erlaubt ist.

Jede/r. Das Beschwerde- und Meldeverfahren ist für jede/n zugänglich. Sowohl Mitarbeitende als auch Personen und Organisationen außerhalb von FIT können hier Beschwerden melden und Hinweise geben.

Jeden Verdacht auf einen tatsächlichen oder möglichen Verstoß gegen Gesetze oder interne Vorschriften - auch zu Menschenrechten und Umweltrisiken oder -pflichten. Der Verdacht kann sich entweder gegen einzelne FIT Mitarbeitende richten oder im Zusammenhang mit einer FIT Tochter oder einem Lieferanten von FIT bestehen.

Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner wie behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher bitte nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie Ihrerseits mit Konsequenzen rechnen. Es geht nicht darum, andere anzuschwärzen, sondern allein darum, sachlich begründete Missstände abzuschaffen. Hinweise, die Sie nach bestem Wissen geben, werden seitens FIT keine negativen Auswirkungen auf Sie haben.

Bitte übermitteln Sie uns keine Informationen, wenn dies nach dem Recht Ihres Landes strafbar ist. Dies gilt insbesondere für die Preisgabe von Staatsgeheimnissen.

Bitte geben Sie nur Beschwerden oder Meldungen ab, wenn Sie von ihrer Richtigkeit überzeugt sind. Es geht nicht darum, andere anzuschwärzen, sondern allein darum, sachlich begründete Missstände abzuschaffen.

Ja. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Beschwerden und Meldungen an FIT zu kommunizieren.

Mit "Tell Us" steht Ihnen ein Tool zur Verfügung, in dem Sie 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche Beschwerden oder Meldungen anonym und unmittelbar abgeben können. Sie können sich aber auch vertrauensvoll per E-Mail an tell.us@fit.technology oder telefonisch an Ihre Vorgesetzten sowie an unseren hauseigenen Syndikusrechtsanwalt (über Zentrale 09492 9429 0) wenden und müssen dafür auch nicht Ihren Namen nennen, wenn Sie das nicht wollen.

Das Online-Formular "Tell Us" steht Ihnen auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Die Daten werden verschlüsselt auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Die eingehenden Meldungen werden ausschließlich an die FIT-interne Meldestelle zur Bearbeitung geleitet.

Die FIT-interne Meldestelle.

Sie ist die zentrale Anlaufstelle im Unternehmen, sie erhält sämtliche Beschwerden und Meldungen - egal, wie sie gemeldet wurden. Die interne Meldestelle hat Zugang zum Vorstand und zum Aufsichtsrat der FIT AG. Die Mitarbeitenden der FIT-internen Meldestelle sind unparteiisch und unterliegen einer besonderen Verschwiegenheitspflicht.

Wenn Sie eine Kontaktmöglichkeit angegeben haben, wird sich die interne Meldestelle mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen mögliche offene Fragen zu klären. Wir werden dann Ihre Beschwerde ggf. mit Ihnen erörtern, sofern dies nach geltendem Recht möglich bzw. verpflichtend ist.

Ja. Sämtliche Beschwerden und Meldungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und können auch ohne Nennung Ihres Namens abgegeben werden. Für FIT ist es besonders wichtig, Ihr Anliegen vertraulich zu behandeln, und wir schützen Sie als Meldende! Vertrauliche Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist. Auch unsere Führungskräfte sind zur vertraulichen Weiterleitung erhaltener Meldungen an unsere Meldestelle verpflichtet. Wir verstehen, wenn Sie unerkannt bleiben wollen, möchten Sie aber im Sinne der Transparenz trotzdem ermutigen, Ihren Namen zu nennen.

Ja. Jede Beschwerde und Meldung, die uns erreicht, nehmen wir ernst. Die interne Meldestelle prüft, ob die Beschwerde oder Meldung genügend Informationen enthält, um eine weitere Sachaufklärung durchzuführen. Sollte die interne Meldestelle weitere Informationen benötigen, wird sie, soweit möglich, mit Ihnen in Kontakt treten.

Es kommt darauf an: Sobald die Beschwerde oder Meldung geprüft wurde, kann die interne Meldestelle den Vorgang an eine andere zuständige Fachabteilung im Unternehmen zur Bearbeitung und Sachaufklärung oder an eine zuständige Behörde weiterleiten. Die interne Meldestelle kann die Beschwerde oder Meldung auch selbst bearbeiten. Sofern eine interne Untersuchung erforderlich ist, wird diese umgehend veranlasst. Während der Untersuchung sichtet die interne Meldestelle alle relevanten Dokumente, spricht mit Zeuginnen und Zeugen sowie Betroffenen und analysiert - falls notwendig - elektronische Daten.

Am Ende der Sachaufklärung werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst und an die internen Abteilungen geschickt, die diese Information benötigen.

Zu den möglichen Ergebnissen der Sachaufklärung zählen Empfehlungen zu Disziplinarmaßnahmen (wie etwa Kündigung, Abmahnung, Versetzung) oder zu anderen Abhilfemaßnahmen etwa im Risikomanagement oder in anderen internen Prozessen.

Sofern es uns möglich und rechtlich erlaubt ist, werden wir Sie innerhalb von drei Monaten über ergriffene Maßnahmen informieren; dies auch dann, wenn die Sachaufklärung bis dahin noch nicht abgeschlossen sein sollte. Voraussetzung dazu ist natürlich, dass Sie dies wünschen und Ihre Kontaktdaten angegeben haben.

Ja. Alle Tatsachenermittler müssen bestimmte Verhaltensregeln einhalten, wie zum Beispiel:
  • Die meldende Person ist zu schützen! Weder ihr Name noch Einzelheiten aus der Meldung dürfen ohne Grund weitergegeben werden.
  • Jede Sachaufklärung muss fair, objektiv, ohne Vorurteile und mit Respekt ablaufen.
  • Die von der Beschwerde oder Meldung Betroffenen haben das Recht, angehört zu werden.
  • Daten und Informationen sind vertraulich zu behandeln.
  • Sobald ein Tatsachenermittler bemerkt, dass es aus persönlichen Gründen für ihn schwierig ist, die Sachaufklärung objektiv zu führen, muss er diesen Interessenkonflikt melden. Die interne Meldestelle wird dann den Vorgang an einen anderen Tatsachenermittler übertragen.

Ja. FIT toleriert keinerlei Vergeltungsmaßnahmen!

Personen, die in gutem Glauben Beschwerden oder Meldungen einreichen, werden dafür nicht bestraft. Wenn Sie glauben, dass gegen Sie oder andere Personen wegen der Einreichung einer Beschwerde Vergeltungsmaßnahmen ergriffen werden oder dass Sie oder diese anderen Personen in irgendeiner Weise benachteiligt werden, informieren Sie FIT bitte unverzüglich darüber, am besten über „Tell Us“.

Allen plausiblen Behauptungen einer Benachteiligung gehen wir nach. Begründete Vorwürfe einer Benachteiligung durch FIT werden als Compliance-Verstoß geahndet.